Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma: LIGHTSTONE-JOBS, Mag. Dietmar Mostegl, Lochau, im Folgenden „LIGHTSTONE-JOBS“ genannt.

LIGHTSTONE-JOBS sieht sich als Dienstleister in allen personalwirtschaftlichen Fragen. Der Schwerpunkt liegt in der Suche und Evaluierung von Fach- und Führungskräften im Angestelltenverhältnis. Zudem agieren wir in den Bereichen Bewerbermanagement, Direktsuche, Personal- und Organisationsentwicklung, Personalmarketing, Anzeigenservice sowie in der Karriereberatung.

Für die Abwicklung von Aufträgen gelten nachstehende Bedingungen:

Die LIGHTSTONE-JOBS verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen Angelegenheiten der Auftraggeber und Bewerber strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Diskretion gilt auch über das Ende des Vermittlungsauftrages hinaus. Die LIGHTSTONE-JOBS erhält für ihre Dienstleistungen vom Auftraggeber ein Honorar. Dieses richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung bzw. anteilsmäßig nach dem vom Auftraggeber mit dem vermittelten Bewerber vereinbarten ersten Bruttojahreseinkommen (inkl. sämtlicher Zulagen und Prämien). Die LIGHTSTONE-JOBS behält sich das Recht vor, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.

Eine Vermittlung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem vorgeschlagenen Bewerber ein Dienstvertrag abgeschlossen wurde, spätestens jedoch am ersten Tag des Dienstantritts. Das Vermittlungshonorar wird, wenn nicht anderes vereinbart, nach Rechnungseingang fällig.

Berater-Reisekosten und Berater-Spesen fallen grundsätzlich nicht an, es sei denn, zwischen dem Auftraggeber und der LIGHTSTONE-JOBS wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der LIGHTSTONE-JOBS ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Informationen rechtzeitig vorzulegen und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Die LIGHTSTONE-JOBS ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrages zu verarbeiten. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz werden beachtet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über Vermittlungsangebote der LIGHTSTONE-JOBS Stillschweigen zu bewahren und diese Angebote keinen weiteren Firmen – auch nicht an Beteiligungen – weiter zu geben. Werden die Unterlagen der vorgestellten Bewerber an andere Firmen oder Beteiligungen weitergegeben, gilt der Auftrag als erfüllt und das Honorar wird fällig. Gleiches gilt, wenn ein vorgeschlagener Bewerber binnen 12 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe seiner persönlichen Daten bei dem Auftraggeber – auch trotz zwischenzeitlich erfolgter Ablehnung durch den Auftraggeber – ein Dienstverhältnis bei ihm abschließt oder aufnimmt. Dieses Dienstverhältnis gilt als durch den Auftragnehmer vermittelt.

Wird von der LIGHTSTONE-JOBS ein Bewerber vorgestellt, der sich bis drei Monaten vorher direkt beim Auftraggeber beworben hat, wird der Auftraggeber die LIGHTSTONE-JOBS unverzüglich hierüber informieren; in diesem Fall wird bei Einstellung der entsprechenden Person kein Honorar fällig.